in der durch die Mitgliederversammlung am 17. Januar
1992 beschlossenen Fassung, unter Berücksichtigung der am 5. Januar
2000 und am 7. Januar 2002 durch die Mitgliederversammlung geänderten
§§ 10 und 8.
Präambel
(1) Die nachfolgende Satzung ist für alle Mitglieder des Kegelklubs "Pudelmützen 72" bindend. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Satzung in den Kegelklub eintreten, erkennen mit ihrem Eintritt in den Klub die Satzung an.
(2) Satzungsänderungen sind durch einfachen
Mehrheitsbeschluß aller Mitglieder möglich. Stimmenthaltungen
zählen im Stimmenverhältnis als Ablehnung. Satzungsänderungen
sind nur auf einer Mitgliederversammlung möglich, die vom Präsidenten
des Kegelklubs im Januar eines Jahres einzuberufen ist.
§ 1 Name
Der Name des Kegelklubs ist "Pudelmützen 72".
§ 2 Mitgliederzahl
Der Kegelklub kann aus höchstens 11 Mitgliedern
bestehen.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme neuer Mitglieder kann auf Vorschlag
aus den Reihen der Mitglieder bei Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet entweder
(3) Forderungen gegenüber dem Kegelklub können
nicht erhoben werden. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen andere Klubmitglieder
ist nicht möglich.
§ 6 Kegelturnus
Grundsätzlich findet alle 14 Tage ein Kegelabend
statt. Ausnahmen und Terminänderungen sind vom Vorstand rechtzeitig
zu beschließen und bekanntzugeben.
§ 7 Beiträge
Mitgliedsbeiträge werden durch Mehrheitsbeschluß
aller Mitglieder festgesetzt und bei der in der Präambel festgeschriebenen
Mitgliederversammlung überprüft und gegebenenfalls korrigiert.
§ 8 Bußgelder
(2) 1,00 € bei Verspätungen von mehr als 14 Minuten. In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand.
(3) 2,00 € bei Fernbleiben von einer Veranstaltung des Kegelklubs. Die Gründe für das Fehlen bleiben ohne Einfluß.
(4) 1 Runde bei Naturkranz, 8 ums Vordereck, Nichtmitführen
der Kegelmarke (z.Z. Pudelmütze) auf Kegelklubveranstaltungen.
§ 9 Vorstand
(1) Den Vorsitz des Kegelklubs führt der Präsident.
(2) Die Geschäfte des Kegelklubs führt der Geschäftsführer.
(3) Beide Vorstandsmitglieder vertreten sich außer auf Kegelklubveranstaltungen gegenseitig.
(4) Auf Kegelklubveranstaltungen wird ein abwesendes
Vorstandsmitglied von dem zeitlich nächsten anwesenden Amtsvorgänger
vertreten.
§ 10 Vorstandswechsel
(1) Auf der ersten Mitgliederversammlung eines Jahres wird der Vorstand für das folgende Geschäftsjahr ausgelost.
(2) Die Vorstandsmitglieder des vergangenen Jahres bestimmen durch Los, wer im folgenden Jahr das entsprechende Vorstandsamt übernimmt.
(3) Einmal ausgeloste Kegelbrüder nehmen solange an der Auslosung nicht teil, bis alle Mitglieder einmal gezogen wurden. Danach beginnt die Auslosung wieder unter allen Mitgliedern. Zwischen 2 Amtsperioden im Vorstand müssen mindestens 2 Jahre liegen.
(Der bisherige Absatz 4 wurde von der Mitgliederversammlung am 5. Januar 2000 ersatzlos gestrichen.)
(4) Bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes im Laufe
eines Geschäftsjahres wird dieses Amt neu ausgelost.
§ 11 Amt des Zappes
Im laufenden Geschäftsjahr nimmt der Präsident des Vorjahres das Amt des Zappes wahr.
Der Zappes hat in Absprache mit dem Vorstand an Kegelveranstaltungen für Biernachschub zu sorgen und bei Faßbier die Krüge oder Gläser zu füllen.
Ist der Zappes nicht anwesend oder vertritt er satzungsgemäß
den Präsidenten, geht das Amt des Zappes an dieser Kegelveranstaltung
auf den zeitlich nächsten anwesenden ehemaligen Präsidenten über.
§ 12 Spielregeln
Neben den allgemein bekannten Regeln gelten für die Kegelveranstaltungen des Kegelklubs folgende Regeln:
Geselligkeiten neben den regelmäßigen
Kegelveranstaltungen werden vom Vorstand geplant und in Abstimmung mit
den Mitgliedern vorbereitet und durchgeführt. Der Vorstand kann die
Mitglieder zur Unterstützung und Mithilfe bei der Vorbereitung und
Durchführung der geselligen Veranstaltungen verpflichten.
§ 14 Archiv
(1) Der Kegelklub führt ein Archiv.
(2) In diesem Archiv werden die Geschäftsjahre durch Schriftstücke und Fotos dokumentiert. Zu den Schriftdokumenten gehören die Kegelbücher, vom Vorstand eingebrachte Schriftstücke und Belege sowie der Jahresbericht und das Protokoll der Mitgliederversammlung.
(3) Diese Unterlagen eines Geschäftsjahres sind vom Vorstand dieses Geschäftsjahres bis spätestens 1. März des Folgejahres dem Archivführer zu übergeben. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist dem Archiv und den Mitgliedern spätestens 8 Wochen nach der Mitgliederversammlung zuzustellen.
(4) Die Jahresmitgliederversammlung bestimmt den
Archivführer.
§ 15 Auflösung des Kegelklubs
(1) Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Kegelklub mit der einfachen Mehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden.
(2) Das nach der letzten Veranstaltung bestehende
Klubvermögen (einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten)
wird zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder aufgeteilt. Für alle Mitglieder
besteht für Verbindlichkeiten des Kegelklubs eine anteilige Ausgleichsverpflichtung.
§ 16 Inkrafttreten
(1) Diese Fassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 17. Januar 1992 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft und löst alle vorausgehenden Fassungen ab.
(2) Die Mitglieder verpflichten sich durch ihre Unterschrift
auf dem Original und einer Durchschrift, die Regeln der Satzung einzuhalten
(Anhang 2). Neue Mitglieder leisten Ihre Unterschrift nach dem Aufnahmebeschluß.
Vor der Unterschriftsleistung wird der Aufnahmebeschluß nicht wirksam.
Diese Ausfertigung stimmt mit den Texten der gültigen Beschlußfassungen
der Mitgliederversammlungen überein.
30. Januar 1992 gez. Bretschneider
Diese vorliegende neue Niederschrift stimmt mit der Satzung in der
Fassung vom 17. Januar 1992 im Wortlaut überein und berücksichtigt
die Satzungsänderung der Mitgliederversammlung am 5. Januar 2000.
Neunkirchen, am 7. Januar 2000
Präsidium 2000
Archiv
Sierra Tango Hotel Echo
Bravo Charly
Die vorliegende Ausfertigung berücksichtigt die aus Anlass der
€-Einführung von der Mitgliederversammlung am 7. Januar 2002
beschlossene Änderung des § 8.
Neunkirchen, am 7. Januar 2002
Präsidium 2002
Archiv
Mike Mike Hotel Romeo
Bravo Charly
Erläuterungen zur Satzung:
Kegelveranstaltung
Veranstaltungen des Kegelklubs im Sinne von § 6 oder zusätzliche Veranstaltungen, die überwiegend dem Kegeln dienen.
Kegelklubveranstaltungen
Alle Veranstaltungen des Kegelklubs "Pudelmützen 72", die keine Kegelveranstaltungen sind.
§ 8, Absatz 3
Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Kegelbruder mit der Bierumlage belastet. Fernbleiben gilt als entschuldigt, wenn vor Beginn der Kegelveranstaltung eine Abmeldung beim Präsidium eingegangen ist.
(Mitgliederversammlung 1983)
§ 10, Absatz 2
Die Umschläge mit den Namen der zur Wahl infrage kommenden Kegelbrüder werden vom amtierenden Präsidenten dem vorjährigen Präsidenten zum Ziehen des folgenden Präsidenten hingehalten. Danach werden die restlichen Umschläge durch den amtierenden Geschäftsführer dem vorjährigen hingehalten, der analog den zukünftigen bzw. nachfolgenden Geschäftsführer zieht.
(Mitgliederversammlung 1994)
§ 10, Absatz 3
Steht bei einer Auslosung aus der alten Gruppe nur noch ein Kegelbruder zur Verfügung, so wird dieser Kegelbruder im Folgejahr Präsident, da bei einer Auslosung mit mehreren Kegelbrüdern der Präsident zuerst ausgelost wird und die neue Gruppe erst zur Auslosung herangezogen wird, wenn alle Mitglieder der alten Gruppe gezogen wurden.
§ 10, Absatz 4
Diese Regelung gilt auch für den Fall, daß ein Vorstandsmitglied vor Beginn seiner Amtsperiode ausfällt.
(Mitgliederversammlung 2000)