S a t z u n g




in der durch die Mitgliederversammlung am 17. Januar 1992 beschlossenen Fassung, unter Berücksichtigung der am 5. Januar 2000 und am 7. Januar 2002 durch die Mitgliederversammlung geänderten §§ 10 und 8.
 
 

Präambel

(1) Die nachfolgende Satzung ist für alle Mitglieder des Kegelklubs "Pudelmützen 72" bindend. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Satzung in den Kegelklub eintreten, erkennen mit ihrem Eintritt in den Klub die Satzung an.

(2) Satzungsänderungen sind durch einfachen Mehrheitsbeschluß aller Mitglieder möglich. Stimmenthaltungen zählen im Stimmenverhältnis als Ablehnung. Satzungsänderungen sind nur auf einer Mitgliederversammlung möglich, die vom Präsidenten des Kegelklubs im Januar eines Jahres einzuberufen ist.
 
 

§ 1 Name

Der Name des Kegelklubs ist "Pudelmützen 72".
 
 

§ 2 Mitgliederzahl

Der Kegelklub kann aus höchstens 11 Mitgliedern bestehen.
 
 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
 

§ 4 Aufnahme neuer Mitglieder

Die Aufnahme neuer Mitglieder kann auf Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder bei Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
 
 

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet entweder

  1. durch Austrittserklärung oder
  2. durch Ausschluß durch einstimmigen Beschluß aller übrigen Mitglieder.
(2) Bis zum Ende der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Kegelklub zu begleichen. Ebenso sind Verpflichtungen gegenüber Dritten zu begleichen, soweit sie im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Kegelklub eingegangen wurden.

(3) Forderungen gegenüber dem Kegelklub können nicht erhoben werden. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen andere Klubmitglieder ist nicht möglich.
 
 

§ 6 Kegelturnus

Grundsätzlich findet alle 14 Tage ein Kegelabend statt. Ausnahmen und Terminänderungen sind vom Vorstand rechtzeitig zu beschließen und bekanntzugeben.
 
 

§ 7 Beiträge

Mitgliedsbeiträge werden durch Mehrheitsbeschluß aller Mitglieder festgesetzt und bei der in der Präambel festgeschriebenen Mitgliederversammlung überprüft und gegebenenfalls korrigiert.
 
 

§ 8 Bußgelder

(1) 0,10 € bei Pudel, Stina, Kackstuhl, Alle 9, verlorenes Spiel (wenn kein anderer Betrag vereinbart wurde), sowie bei einer Runde alle Anwesenden außer dem Spender.

(2) 1,00 € bei Verspätungen von mehr als 14 Minuten. In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand.

(3) 2,00 € bei Fernbleiben von einer Veranstaltung des Kegelklubs. Die Gründe für das Fehlen bleiben ohne Einfluß.

(4) 1 Runde bei Naturkranz, 8 ums Vordereck, Nichtmitführen der Kegelmarke (z.Z. Pudelmütze) auf Kegelklubveranstaltungen.
 
 

(DM wurde durch die Mitgliederversammlung am 7.1.2002 durch € ersetzt)

§ 9 Vorstand

(1) Den Vorsitz des Kegelklubs führt der Präsident.

(2) Die Geschäfte des Kegelklubs führt der Geschäftsführer.

(3) Beide Vorstandsmitglieder vertreten sich außer auf Kegelklubveranstaltungen gegenseitig.

(4) Auf Kegelklubveranstaltungen wird ein abwesendes Vorstandsmitglied von dem zeitlich nächsten anwesenden Amtsvorgänger vertreten.
 
 

§ 10 Vorstandswechsel

(1) Auf der ersten Mitgliederversammlung eines Jahres wird der Vorstand für das folgende Geschäftsjahr ausgelost.

(2) Die Vorstandsmitglieder des vergangenen Jahres bestimmen durch Los, wer im folgenden Jahr das entsprechende Vorstandsamt übernimmt.

(3) Einmal ausgeloste Kegelbrüder nehmen solange an der Auslosung nicht teil, bis alle Mitglieder einmal gezogen wurden. Danach beginnt die Auslosung wieder unter allen Mitgliedern. Zwischen 2 Amtsperioden im Vorstand müssen mindestens 2 Jahre liegen.

(Der bisherige Absatz 4 wurde von der Mitgliederversammlung am 5. Januar 2000 ersatzlos gestrichen.)

(4) Bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes im Laufe eines Geschäftsjahres wird dieses Amt neu ausgelost.
 
 

§ 11 Amt des Zappes

Im laufenden Geschäftsjahr nimmt der Präsident des Vorjahres das Amt des Zappes wahr.

Der Zappes hat in Absprache mit dem Vorstand an Kegelveranstaltungen für Biernachschub zu sorgen und bei Faßbier die Krüge oder Gläser zu füllen.

Ist der Zappes nicht anwesend oder vertritt er satzungsgemäß den Präsidenten, geht das Amt des Zappes an dieser Kegelveranstaltung auf den zeitlich nächsten anwesenden ehemaligen Präsidenten über.
 
 

§ 12 Spielregeln

Neben den allgemein bekannten Regeln gelten für die Kegelveranstaltungen des Kegelklubs folgende Regeln:

  1. Abendmeisterkegeln nach Anhang 1 dieser Satzung.
  2. Die Jahresmeisterholz sind die Summe der Holz des Abendmeisterkegelns. An einer Veranstaltung abwesende Mitglieder erhalten die durchschnittliche Holzzahl der anwesenden Mitglieder gutgeschrieben.
  3. Zwischen dem Abendmeister und dem Kegler mit der geringsten Holzzahl wird der Spielmeister für die betreffende Kegelveranstaltung ausgelost. Der Spielmeister bestimmt die Spiele dieser Kegelveranstaltung.
  4. Naturkranz zählt grundsätzlich 15 Holz.
  5. Nur bei Durchkegeln auf Alle 9 ist ein Nachwurf möglich.
  6. Bei Bilderkegeln erfolgt ein zusätzlicher Wurf stets auf die Stina.
  7. Bei Spielen mit "Abräumen" oder wenn vom Spielmeister vorher bestimmt, kann ein normaler Kranz mit mehreren Würfen erreicht werden.
§ 13 Geselligkeiten

Geselligkeiten neben den regelmäßigen Kegelveranstaltungen werden vom Vorstand geplant und in Abstimmung mit den Mitgliedern vorbereitet und durchgeführt. Der Vorstand kann die Mitglieder zur Unterstützung und Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der geselligen Veranstaltungen verpflichten.
 
 

§ 14 Archiv

(1) Der Kegelklub führt ein Archiv.

(2) In diesem Archiv werden die Geschäftsjahre durch Schriftstücke und Fotos dokumentiert. Zu den Schriftdokumenten gehören die Kegelbücher, vom Vorstand eingebrachte Schriftstücke und Belege sowie der Jahresbericht und das Protokoll der Mitgliederversammlung.

(3) Diese Unterlagen eines Geschäftsjahres sind vom Vorstand dieses Geschäftsjahres bis spätestens 1. März des Folgejahres dem Archivführer zu übergeben. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist dem Archiv und den Mitgliedern spätestens 8 Wochen nach der Mitgliederversammlung zuzustellen.

(4) Die Jahresmitgliederversammlung bestimmt den Archivführer.
 
 

§ 15 Auflösung des Kegelklubs

(1) Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Kegelklub mit der einfachen Mehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden.

(2) Das nach der letzten Veranstaltung bestehende Klubvermögen (einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten) wird zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder aufgeteilt. Für alle Mitglieder besteht für Verbindlichkeiten des Kegelklubs eine anteilige Ausgleichsverpflichtung.
 
 

§ 16 Inkrafttreten

(1) Diese Fassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 17. Januar 1992 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft und löst alle vorausgehenden Fassungen ab.

(2) Die Mitglieder verpflichten sich durch ihre Unterschrift auf dem Original und einer Durchschrift, die Regeln der Satzung einzuhalten (Anhang 2). Neue Mitglieder leisten Ihre Unterschrift nach dem Aufnahmebeschluß. Vor der Unterschriftsleistung wird der Aufnahmebeschluß nicht wirksam.
 
 

Diese Ausfertigung stimmt mit den Texten der gültigen Beschlußfassungen der Mitgliederversammlungen überein.
 
 

30. Januar 1992 gez. Bretschneider
 
 

Diese vorliegende neue Niederschrift stimmt mit der Satzung in der Fassung vom 17. Januar 1992 im Wortlaut überein und berücksichtigt die Satzungsänderung der Mitgliederversammlung am 5. Januar 2000.
 
 

Neunkirchen, am 7. Januar 2000
 
 

Präsidium 2000                                                                                           Archiv
 
 
 
 

Sierra Tango Hotel Echo                                                                                    Bravo Charly
 
 
 
 

Die vorliegende Ausfertigung berücksichtigt die aus Anlass der €-Einführung von der Mitgliederversammlung am 7. Januar 2002 beschlossene Änderung des § 8.
 
 

Neunkirchen, am 7. Januar 2002
 
 

Präsidium 2002                                                                                               Archiv
 
 
 
 

Mike Mike Hotel Romeo                                                                                         Bravo Charly
 
 
 

Erläuterungen zur Satzung:
 
 

Kegelveranstaltung

Veranstaltungen des Kegelklubs im Sinne von § 6 oder zusätzliche Veranstaltungen, die überwiegend dem Kegeln dienen.

Kegelklubveranstaltungen

Alle Veranstaltungen des Kegelklubs "Pudelmützen 72", die keine Kegelveranstaltungen sind.

§ 8, Absatz 3

Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Kegelbruder mit der Bierumlage belastet. Fernbleiben gilt als entschuldigt, wenn vor Beginn der Kegelveranstaltung eine Abmeldung beim Präsidium eingegangen ist.

(Mitgliederversammlung 1983)

§ 10, Absatz 2

Die Umschläge mit den Namen der zur Wahl infrage kommenden Kegelbrüder werden vom amtierenden Präsidenten dem vorjährigen Präsidenten zum Ziehen des folgenden Präsidenten hingehalten. Danach werden die restlichen Umschläge durch den amtierenden Geschäftsführer dem vorjährigen hingehalten, der analog den zukünftigen bzw. nachfolgenden Geschäftsführer zieht.

(Mitgliederversammlung 1994)

§ 10, Absatz 3

Steht bei einer Auslosung aus der alten Gruppe nur noch ein Kegelbruder zur Verfügung, so wird dieser Kegelbruder im Folgejahr Präsident, da bei einer Auslosung mit mehreren Kegelbrüdern der Präsident zuerst ausgelost wird und die neue Gruppe erst zur Auslosung herangezogen wird, wenn alle Mitglieder der alten Gruppe gezogen wurden.

§ 10, Absatz 4

Diese Regelung gilt auch für den Fall, daß ein Vorstandsmitglied vor Beginn seiner Amtsperiode ausfällt.

(Mitgliederversammlung 2000)